Abfallgebühren


Stand: Jänner 2026

Private Haushalte

Grundgebühr (pro Jahr)Einheitnetto in €brutto in €
1-Personen-HaushaltFaktor 1,039,5543,50
2-Personen-HaushaltFaktor 1,351,4156,55
3-Personen-HaushaltFaktor 1,663,2769,60
4-Personen-HaushaltFaktor 1,975,1482,65
5-Personen-Haushalt oder Mehrpersonen-HaushaltFaktor 2,287,0095,70
EntsorgungsgebührEinheitnetto in €brutto in €
Restmüllpro kg0,5360,590
Biomüllpro kg0,3180,350
Sperrmüllentsorgung durch Recyclinghofpro kg0,4550,500
Restmüllsack "Stadt Kufstein"pro Stk5,4556,00
Preise für SäckeEinheitnetto in €brutto in €
Maisstärkesack - 10 Liter (26 Säcke)pro Rolle3,644,00
Maisstärkesack - 120 Liter (10 Säcke)pro Rolle7,278,00
Maisstärkesack - 240 Liter (10 Säcke)pro Rolle10,4511,50
Preise für BehälterEinheitnetto in €brutto in €
Rest- bzw. Biomülltonne - 120 Literpro Stk44,5549,00
Rest- bzw. Biomülltonne - 240 Literpro Stk59,0965,00
Großbehälter Kunststoff - 1.100 Literpro Stk427,27470,00
Kompostkübel - 10 Literpro Stk16,2717,90
Datenträger für Rest- bzw. Biomülltonne (Ersatz)pro Stk19,0921,00
Sonstige kostenpflichtige Abfälle und DienstleistungenEinheitnetto in €brutto in €
Sperrmüllabholung durch Recyclinghof (pro Mitarbeiter:in)pro Std54,0059,40
Altfensterpro Stk4,094,50
Altholzpro kg0,1270,140
Autoreifen mit und ohne Felgepro Stk4,555,00
Bauschuttpro kg0,050,06
EPS Styroporpro kg0,820,90
KMF Wollepro kg1,181,30
XPS Roofmatepro kg4,094,50
Tierkadaverpro kg0,500,55
Gebühr Recyclinghof ohne Dauerkartepro Einfahrt2,272,50
Gebühr für Bürgerkarte (Zweitkarte)pro Karte5,005,50

Gewerbe (alle Preise in € brutto)

a) Grundgebühr für Betriebsstätten
Handels-/Gewerbebetriebe, Agenturen, Speditionen, Reisebüros, Arbeitsstätten von Ärztinnen, Wirtschaftstreuhänder:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Zivilingeneur:innen, Architekt:innen, Dentist:innen, Planungsbüros, sonstigen, freiberuflichen, öffentlichen Körperschaften, Behörden, Banken, Sparkassen und für Kasernen für jede gesonderte Betriebsstätte oder Dienststelle.
1-2 Beschäftigte34,40
3-5 Beschäftigte86,00
je 5 weitere Beschäftigte17,20
höchstens jedoch688,00
b) Beherbergung-, Gastronomiebetriebe, Imbisstuben
bis 15 Sitz- oder Stehplätze/Betten86,00
je weitere 10 Sitz- oder Stehplätze/Betten17,20
höchstens jedoch688,00
c) Würstelstände
bis 10 Sitz- oder Stehplätze344,00
je weitere angefangene 10 Sitz- oder Stehplätze68,80
höchstens jedoch1.376,00

Be Verwendung von Einweggebinden für Ausschank und Speisenausgabe erfolgt eine Einstufung nach lit. b).

d) Gastronomiebetriebe mit Gassenverkauf (zusätzlich für diesen) sowie Kioske

344,00
e) Beherbegungsbetriebe, Pensionen, Heime für Schüler:innen und Student:innen
sofern nicht die Voraussetzungen nach lit. b) vorliegen
bis 15 Betten86,00
je weitere angefangene 10 Betten17,20
höchstens jedoch688,00
f) Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Sanatorien, Tageskliniken, Erholungsheime
bis 10 Betten86,00
je weitere angefangene 10 Betten17,20
höchstens jedoch688,00
g) Einrichtungen zur Gesundheitspflege und Körperertüchtigung, Saunen, Frei- und Hallenbäder, Sportstätten

172,00
h) Schulen, Ausbildungsstätten, Kindergärten, Horte, Tagesheime
bis 20 betreute Personen86,00
je weitere 20 Personen17,20
höchstens jedoch688,00
i) für alle nicht unter lit. a) bis h) umfassten Abfallproduzent:innen
Bsp: Ferienhäuser, unbebaute Grundstücke gilt bis zu einer Neuregelung die Regel der Abfallgebührenordnung § 3 Abs. 2 lit. a) Ein-Personen-Haushalt86,00
j) Versammlungrsäume Gastronomiebetriebe
Bei Gastronomiebetrieben im Sinne der Abfallgebührenordnung § 3 Abs. 4 lit. b), welche über durch die Betriebsanlagengenehmigung umfasste Versammlungsräume verfügen, die nicht dem laufenden Gastronomiebetrieben dienen, bleiben die in diesen Räumen vorhandenen Sitzplätze bei der Berechnung der Grundstücke unberücksichtigt.
k) Großveranstaltungen (Zeltfeste, Konzerte, Kaiserfest)
Die Grundgebühr bei Verwendung von Einweggebinden für Ausschank und Speisenausgabe mit einer Steigerungsrate des Gebührensatzes nach der Abfallgebührenordnung § 3 Abs. 2 lit. a) Ein-Personen-Haushalt wird wie folgt bemessen:
bis 1.000 Personen344,00
bis 2.000 Personen688,00
bis 3.000 Personen1.032,00
je 1.000 weitere Personen172,00
höchstens jedoch
1.720,00
l) weitere Gebühren
Restmüll pro kg0,59
Biomüll pro kg0,350
Sperrmüllabholung durch Recyclinghof (Arbeitsleistung) pro Std. und Mitarbeiter:in59,40
Sperrmüllentsorgung d. Recyclinghof pro kg0,50
Strauch- und Baumschnitt pro m³11,00
Grasschnitt pro m³20,00
Altfenster pro Stk. 4,50
Autoreifen mit und ohne Felge pro Stk.5,00
Bauschutt pro kg0,06
Altholz pro kg0,14
EPS Styropor pro kg0,90
KMF Wolle pro kg1,30
XPS Roofmate pro kg4,50
pro Abholung von medizinischen Abfällen 25,00
pro Abholung von Gastroabfällen25,00
Abgabe von Tierkadavern pro kg0,55
Gebühr Recyclinghof ohne gültige Dauerkarte pro Einfahrt2,50
Gebühr für Firmenkarte (Zweitkarte) pro Karte5,50